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Organisation des Unterrichts

Die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung nicht nur der Anforderungen der Berufsausbildung, sondern auch der individuellen Voraussetzungen und Ziele der Auszubildenden zu vermitteln. Dabei bestimmt die Berufsschule die Unterrichtsorganisation. Diese ist am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg geleitet vom Grundgedanken der Dienstleistung für Betriebe und Auszubildende. Daher bietet die Organisation des Unterrichts den Schülerinnen und Schülern eine Reihe von Möglichkeiten zur individuellen Ausgestaltung ihrer Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.

Grundlegend gehört dazu die klare organisatorische Trennung der inhaltlich verwandten Berufe Fachkraft für Lagerlogistik und Fachlagerist/in. Diese Trennung soll eine optimale Konzentration auf die berufsspezifischen Anforderungen ermöglichen. Sie ist aber im Interesse eines höchstmöglichen Qualifizierungsangebotes für die Schülerinnen und Schüler durchaus durchlässig. So besteht – bei entsprechenden Leistungen – für Fachlagerist/innen nach Abschluss ihrer Ausbildung die Möglichkeit, sich in einer dafür eigens eingerichteten Leistungsklasse im Laufe eines Jahres weiter zu qualifizieren zur Fachkraft für Lagerlogistik.

Neben den Leistungsklassen stellen die DQ-Klassen eine weitere Besonderheit in der differenzierten Bildungslandschaft Fachkraft für Lagerlogistik dar. DQ steht für Doppelqualifikation. Diese Klasse richtet sich an motivierte und leistungsorientierte Schulabgänger, die sich für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik interessieren und den Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) anstreben.

Das Grundanliegen der Dienstleistung für Betriebe und Auszubildende schlägt sich auch nieder in der Entscheidung des Alfred-Müller-Armack-Berufskollegs, die schulische Ausbildung in zwei Varianten anzubieten – Blockunterricht und Teilzeitunterricht.

Für die überwiegende Mehrzahl der Ausbildungsbetriebe im Beruf Fachkraft für Lagerlogistik ist der Blockunterricht die bevorzugte Unterrichtsorganisation. Alternativ dazu können Auszubildende ab dem Schuljahr 2014/2015 auch zum Teilzeitunterricht angemeldet werden. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet, ob der Berufsschulunterricht an fünf Schultagen von insgesamt zwölf Wochen oder permanent über das Schuljahr hinweg an zwei festen Berufsschultagen stattfindet. Beide Organisationsformen haben ihre spezifischen Vorteile. Der Blockunterricht ermöglicht eine besonders konzentrierte und intensive unterrichtliche Arbeit in den Blockwochen. Der Teilzeitunterricht unterstützt dagegen eher die Kontinuität des Lernens während des gesamten Schuljahres.

>>Blockunterricht

>>Teilzeitunterricht

>>Doppelqualifikation

>>Leistungsklassen

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