Doppelqualifikation
Unterrichtsorganisation
Die Auszubildenden erwerben parallel den Berufsabschluss „Fachkraft für Lagerlogistik“ und die Fachhochschulreife (Fachabitur). Durch diese Doppelqualifikation erfährt das Berufsfeld Lagerlogistik eine qualitative Auf¬wertung, sowohl für nachwuchsorientierte Ausbildungsbetriebe als auch für weiterbildungsorientierte Schulabgänger. Der Unterricht erfolgt in Blockform. Um ein kontinuierliches Lernen in den FHR-Fächern außerhalb der Blöcke zu gewähr¬leisten, wird an acht Terminen pro Schuljahr Abendunterricht (18:00 - 21:15 Uhr) und/oder Samstagsunterricht (08:00 - 13:05 Uhr) erteilt.
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Aufnahmevoraussetzung ist ein dreijähriger Berufsausbildungsvertrag als „Fachkraft für Lagerlogistik“ und der Nachweis der Fachoberschulreife (mit oder ohne Qualifikation)
Pflicht/Recht zum Besuch der Berufsschule:
Auszubildende, deren Berufsausbildung vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres beginnt, sind bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Wer die Berufsausbildung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt, ist zum Besuch der Berufsschule berechtigt, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
Prüfungen:
Zum Ende der Ausbildungszeit legen die Auszubildenden vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer die IHK-Abschlussprüfung ab. Diese Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil (lagerlogistische Geschäftsprozesse, rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag, Wirtschafts- und Sozialprozesse) und einen praktischen Teil. Zeitlich versetzt zur IHK-Prüfung findet am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg die Fachhochschulreifeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt.
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