1-jährige Berufsfachschule (Handelsschule)
Allgemeine Informationen
Sie haben Ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben?
Sie möchten den kaufmännischen Bereich kennenlernen und Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge gewinnen, um so besser beurteilen zu können, ob Ihnen diese berufliche Richtung gefällt?
Dann ist der Besuch der 1-jährigen Berufsfachschule (Handelsschule)
genau das Richtige für Sie.
Ihre Ziele
Sie wollen
- eine kaufmännische Ausbildung absolvieren, haben aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden, oder
- eine kaufmännische Grundbildung erhalten, die Ihnen bei der
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz nachweislich Vorteile verschafft
oder
- einen höheren schulischen Abschluss erwerben und im
Anschluss die Höhere Handelsschule oder das Wirtschaftsgymnasium
besuchen.
Unser Angebot
Unsere 1-jährige Berufsfachschule (Handelsschule)
- vermittelt Ihnen berufliche Kenntnisse, insbesondere durch
die Kernfächer Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Informationswirtschaft und
Volkswirtschaftslehre.
- ermöglicht den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann).
- fördert durch moderne Unterrichtsmethoden Kompetenzen, die heute
von den Unternehmen vorausgesetzt werden. Teamfähigkeit, Lern- und
Arbeitstechniken werden verbessert.
- macht Sie vertraut mit typischen PC-Anwendungen aus der
kaufmännischen Betriebspraxis, wie z. B. Textverarbeitung mit WORD und
Tabellenkalkulation mit EXCEL
- bereitet Sie vor auf wirtschaftsbezogene Anwendungen der englischen Sprache.
- verbessert Ihre Einstellungschancen durch individuelle
Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und
praxisorientiertes Bewerbungstraining in kleinen Gruppen. Das Training
wird von Praktikern aus der Wirtschaft geleitet und Sie erfahren, worauf
die Betriebe bei einer Bewerbung achten.
- ermöglicht Ihnen praktische Erfahrungen im Wunschberuf durch ein vierzehntägiges Praktikum.
Die Fachoberschulreife mit Qualifikation erwirbt, wer die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt:
Entscheidend sind die Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik, die mindestens „befriedigend“ sein müssen (nur einmaliger
Ausgleich einer ausreichenden Leistung möglich).
Zusätzlich müssen mindestens drei weitere Fächer mit „befriedigenden“ Leistungen abgeschlossen werden.
Wenn in Deutsch, Englisch und Mathematik die Note „gut“ erzielt wird,
gibt es keine weiteren Notenanforderungen an die anderen Fächer.
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