Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Wer, wie die Absolventen der Fachschule für Logistik, aktiv am Wirtschafts- und Geschäftsleben teilnimmt, muss über wesentliche Grundlagen des Wirtschaftsrechts verfügen.
Nur mit Kenntnis der juristischen Voraussetzungen und Wirkungen seines ökonomischen Handelns – sei es der Abschluss von Verträgen, der Austausch von Gütern und Dienstleistungen, das Tätig werden als Unternehmer oder als Gründer einer Gesellschaft, die Teilnahme am Zahlungsverkehr, die Vergabe oder Aufnahme von Krediten usw. – erspart man sich unnötige, unliebsame und zeitraubende Auseinandersetzungen mit seinen Geschäftspartnern und anderen Beteiligten.
Was nützen die besten Geschäfte, wenn Forderungsausfälle und Haftungsfälle nur zu Ärger und Kosten führen?
Die entsprechenden Rechtsregeln finden sich hauptsächlich im BGB und darüber hinaus in einer – auch für den Fachmann unübersichtlichen - Vielzahl von Einzelgesetzen.
Im Fach Wirtschafts- und Arbeitsrecht werden die wesentlichen Rechtsgrundsätze im Zusammenhang und mit ihren Verknüpfungen dargestellt. Es wird ein Basiswissen wirtschaftsrelevanter Rechtgebiete vermittelt, das dem angehenden Betriebswirt hilft, rechtliche Fehler zu vermeiden und – im Einzelfall mit fachkundiger Hilfe von Außen – juristisch abgesicherte Entscheidungen zu treffen.
|