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Ihr Beschäftigungsfeld als Kauffrau/des Kaufmanns für Verkehrsservice liegt im Rahmen der Tätigkeit in einem Verkehrsunternehmen oder einem Verkehrsverbund.

In erster Linie sind Sie als Berater/in für Service- und Sicherheitsleistungen im Personenverkehr und nehmen kaufmännische Aufgaben wahr. Ihre eigentliche Hauptaufgabe ist jedoch der direkte Kundenservice vor Ort. Die Ausbildung erfolgt wahlweise in einem von zwei Schwerpunkten:

  • Verkauf und Service
  • Sicherheit und Service

Als Kauffrau/Kaufmann für Verkehrsservice mit dem Schwerpunkt Verkauf und Service sind Sie in örtlichen Service- und Verkaufsstellen tätig oder betreuen die Reisende in den Verkehrsmitteln.
Als Kauffrau/Kaufmann für Verkehrsservice mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Service sind Sie in Verkehrseinrichtungen und ebenfalls in Verkehrsmitteln tätig.

Im Wesentlichen führen Sie entsprechend des Schwerpunktes folgende Tätigkeiten aus:

Service und Verkauf

  • Durchführung situations- und zielgruppenorientierter Beratungs- und Informationsgespräche
  • Beratung und Betreuung besonderer Personengruppen
  • Bedienung und Kontrolle technischer Serviceeinrichtungen
  • Kalkulation von Angeboten für Zusatzleistungen
  • Verkauf von Produkten und Leistungen
  • Ermittlung von Verkehrsverbindungen
  • Mitwirken bei Werbemaßnahmen
  • Bearbeitung von Reklamationen
  • Beschaffung und Verwaltung von Betriebsmitteln und Verbrauchsstoffen


Sicherheit und Service

  • Durchführung situations- und zielgruppenorientierter Beratungs- und Informationsgespräche
  • Beratung und Betreuung besonderer Personengruppen
  • Bedienung und Kontrolle technischer Serviceeinrichtungen
  • Kalkulation von Angeboten für Zusatzleistungen
  • Planung und Realisation von Präventivmaßnahmen nach Einsatzgrundsätzen zur Gewährleistung der Sicherheit
  • Ausüben von Eingriffsbefugnissen
  • Durchführung von Schutzmaßnahmen für besondere Personengruppen und Einrichtungen
  • Treffen von Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut, gefährlichen Arbeitsstoffen und bei besonders schutzwürdigen Gütern
  • Feststellen von Sicherheitslücken, Erarbeitung und Präsentation von Vorschlägen zu deren Beseitigung
  • Treffen von Maßnahmen bei Fehlfunktionen an technischen Sicherheitseinrichtungen

 

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